Andere Sozialleistungen sind Hilfe-/Ersatzleistungen anderer Sozialleistungsträger, die in bestimmten Lebens- und Einkommenssituationen an Sie gezahlt werden können. Diese sind in der Regel gegenüber den Leistungen nach dem SGB II vorrangig. Durch die Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen kann die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II verringert, vermieden oder beseitigt werden. Sie sind daher verpflichtet, vor dem Beziehen von Leistungen nach dem SGB II, Ihre Ansprüche auf vorrangige Leistungen geltend zu machen.
Eine Übersicht über typische vorrangige Leistungen finden Sie nachfolgend. Weitere Informationen über die jeweiligen Leistungen erhalten Sie über die Internetseite der zuständigen Sozialleistungsträger.
Vorrangige Leistung |
Sozialleistungsträger |
Rente (Bsp.: Alters- und Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente) |
Deutsche Rentenversicherung |
Kindergeld, Kinderzuschlag |
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. |
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) |
Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes:
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Elterngeld |
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Unterhaltsvorschuss |
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
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Arbeitslosengeld |
Bundesagentur für Arbeit |
Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende |
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BaföG für Schüler und Studenten |
Bundesministerium für Bildung und Forschung |
Krankengeld |
Die gesetzliche Krankenkasse, in der Sie Mitglied sind. |