Das Bürgergeld umfasst verschiedene Leistungsarten wie zum Beispiel die Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe und Regelbedarfe. Bei dem Regelbedarf handelt es sich um eine pauschalierte Leistungsart, die entsprechend dem Regelbedarfsermittlungsgesetz durch Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe festgelegt wird. Die Grundlage hierfür ist das Regelbedarfsermittlungsgesetz. Der Regelbedarf wird jeweils zum 01.01 eines Kalenderjahres aktualisiert.
Der Regelbedarf deckt laufende und in unregelmäßigen bzw. in großen Abständen anfallende Bedarfe pauschal ab. Diese sind zum Beispiel Kosten für Ernährung, für Hygieneartikel, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel usw. Aus diesem Grund können Kosten, die bereits vom Regelbedarf umfasst sind, im Normalfall nicht gesondert übernommen werden.
Die Höhe des individuellen Regelbedarfes ist abhängig von der persönlichen Situation und des Lebensalters. Es gibt insgesamt sechs Regelbedarfsstufen. Die aktuelle Höhe der Regelbedarfe können Sie hier einsehen.