In bestimmten Lebenssituationen können sogenannte Mehrbedarfe entstehen, die nicht vom Regelbedarf umfasst sind. Folgende Leistungen können gewährt werden:
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft
- Mehrbedarf bei Alleinerziehung
- Mehrbedarf bei Behinderung
- Mehrbedarf bei notwendiger kostenaufwändiger Ernährung
- Unabweisbarer laufender Mehrbedarf
- Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwasseraufbereitung
Die Höhe der verschiedenen Mehrbedarfe ist gesetzlich geregelt und wird in der Regel jährlich angepasst.
Die Gewährung eines Mehrbedarfes erfolgt nur im Rahmen einer gesonderten Antragstellung. Sprechen Sie dazu in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle vor.