Unsere Integrationsfachkräfte bieten Ihnen im Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen individuelle Beratung und Unterstützung.
Ziel ist die dauerhafte berufliche Integration, welche auf absehbare Zeit eine Lebensführung ohne finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter ermöglichen soll.
In regelmäßigen Abständen wird die Tragfähigkeit Ihrer Selbständigkeit geprüft, um festzustellen, ob weiterhin eine positive Prognose zur zeitnahen Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch die Selbständigkeit vorliegt oder die sozialversicherungspflichtige Arbeitssuche den schnelleren Weg zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit darstellt.
Wir beraten und entscheiden über notwendige Förderleistungen für Gründungsinteressierte sowie für bereits Selbständige. Folgende Fördermöglichkeiten können auf Antrag erbracht werden
- Einstiegsgeld nach §16b SGBII, ein monatlicher Zuschuss, der allerdings schon vor Beginn der geplanten Selbständigkeit beantragt werden muss.
- Leistungen zur Eingliederung für Selbständige nach §16c SGBII, ein einmaliger Betrag als Darlehen und/ oder Zuschuss für die Aufnahme oder Ausübung einer hauptberuflichen Selbständigkeit.
Wir beraten und unterstützen Sie hinsichtlich der Entwicklung von Alternativen.