Teilhabechancengesetz
Ermöglichen Sie langzeitarbeitslosen Menschen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung. Wir fördern Beschäftigungsverhältnisse
- bei allen Arbeitgebern,
- in Vollzeit und in Teilzeit,
- durch Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns,
- für die Dauer von bis zu fünf Jahren,
- Übernahme der Kosten für ein Coaching für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer,
- Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung.
Wie das geht?
Siehe weitergehende Informationen zum Thema "Förderung von Langzeitarbeitslosen".
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an den gemeinsamen Arbeitgeberservice des Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen und der Agentur für Arbeit Ludwigshafen!
Tel: 0800 4 5555 20 - dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.
Fax: 0621 / 5993444
Förderung der Arbeitsaufnahme
Das Jobcenter kann einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt zum Eingliederungszuschuss.
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an den gemeinsamen Arbeitgeberservice des Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen und der Agentur für Arbeit Ludwigshafen!
Tel: 0800 4 5555 20 - dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.
Fax: 0621 / 5993444