Wenn Sie umziehen möchten, sollten Sie vor der Unterschrift des neuen Mietvertrages den Umzug mit dem Jobcenter abstimmen. Nur wenn das Jobcenter
- den Umzug als erforderlich (z. B. wegen der Aufnahme einer Arbeitsstelle) und
- die Kosten für die neue Unterkunft als angemessen anerkennt,
erhalten Sie für das Mietangebot eine schriftliche Zusicherung des Jobcenters über die künftigen Kosten für die neue Wohnung. Das Jobcenter benötigt für die Entscheidung ein unverbindliches Mietangebot über die gewünschte Unterkunft. Für das Mietangebot können Sie den Vermieter bitten, eine Mietbescheinigung vollständig auszufüllen. Diese enthält alle notwendigen Angaben, die das Jobcenter benötigt.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie keine Umzugskosten geltend machen möchten, benötigen Sie trotzdem eine schriftliche Zusicherung für die Anmietung einer neuen Wohnung. Ist der Umzug während der Karenzzeit geplant, benötigen Sie ebenfalls eine entsprechende Zusicherung.
Ohne Zusicherung des Jobcenters tragen Sie das Risiko, dass die neuen Unterkunftskosten nicht oder nicht in voller Höhe bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II berücksichtigt werden. Unter 25-jährige Personen können nur unter besonderen Voraussetzungen die Zustimmung zu einem Umzug z. B. aus der elterlichen Wohnung durch das Jobcenter erhalten. Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und einen Umzugswunsch haben, lassen Sie sich bitte von Ihrem/r zuständigen Fallmanager/In beraten.
Im Umzugsfall ist die darlehensweise Übernahme einer Mietkaution möglich. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine Zusicherung des Jobcenters. Entsprechendes gilt für Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten.